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Tipps zum Wohngeld und Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung gewährt. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem vom Wohnort, vom Einkommen und von der Höhe der Wohnkosten ab. Das Wohngeld muss schriftlich beantragt werden bei den örtlichen Wohngeldstellen der Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort gibt es die Antragsformulare und auch eine umfassende Beratung. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_verteiler.html
Wohnberechtigungsschein
Personen mit kleinem Einkommen können gegebenenfalls auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Dieser dient als Berechtigung, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungzu beziehen. Der WBS kann ebenfalls bei der Wohngeldbehörde beantragt werden.


